Zulassung zur Sozialwahl 2023

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Liebe Mitglieder unserer Barmer VersichertenGemeinschaft – Die Unabhängigen,

hinsichtlich unseres Antrags auf allgemeine Zulassung zur Sozialwahl 2023 haben wir uns zu einem Strategiewechsel entschieden.

Es erreichten uns aus Gewerkschaftskreisen konkrete Hinweise, dass die beiden Arbeitnehmervereinigungen bei der BARMER die BVG und die BIV keine allgemeine Vorschlagsberechtigung zur Sozialwahl erhalten könnten, da es offenbar von Seiten einiger Gewerkschafter eine Flut von E-Mails, Anrufen und SMS gab, in denen die Spaltung der Vereine dargestellt und die bekannten Falschbehauptungen uns gegenüber wiederholt wurden.

Den entstandenen Imageschaden für die Selbstverwaltung insbesondere bei der Barmer haben die Verursacher zu verantworten. Es wird hierdurch ein verheerender Eindruck über die innere Verfassung des Verwaltungsrates der Barmer erzeugt.

Um einer möglichen negativen Entscheidung des Bundeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin zuvorzukommen, haben wir uns für den Strategiewechsel entschieden, den Antrag auf allgemeine Zulassung zurückzuziehen. Damit gilt der Antrag als nicht gestellt.

Hinzuweisen ist hierbei insbesondere darauf, dass Entscheidungen des Bundeswahlbeauftragten nicht begründet werden müssen und es auch keine Möglichkeit gibt, rechtlich dagegen vorzugehen.
Wir werden nun die Anträge auf Wahlzulassung bei den einzelnen Trägern, der Barmer, der DRV Saarland und der DRV-Bund, bis zum 17. November 2022 stellen.

Dies Alles bedeutet für den Vorstand zwar Mehrarbeit, mindert aber in keiner Weise unsere Chancen bei der Sozialwahl 2023.

Der Vorstand ist überzeugt, damit die Chancen für einen sehr positiven Wahlausgang für unsere Gemeinschaft in dieser schwierigen Situation gewahrt zu haben. Lassen Sie sich nicht durch Querschüsse und Falschinformationen irritieren – Wir sind auf dem richtigen Weg!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Vorstand der BARMER VersichertenGemeinschaft – Die Unabhängigen

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